Grundfähigkeitenversicherung (GF)
Bei dieser Versicherungsart geht es nicht um bestimmte Krankheiten. Ausschlaggebend ist vielmehr ob Sie eine bestimmte, vorher festgelegte, Anzahl an Fähigkeiten verloren haben. Also beispielsweise selbständig zu gehen, etwas zu heben oder halten, die Seh- oder Hörfähigkeit usw. Das kann den Vorteil haben, daß es für eine Leistung unerheblich ist, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können oder nicht. Es gibt Beispiele, bei denen hätten Sie in der GF Leistung bekommen, in der BU aber nicht. Aber auch genau umgekehrt kommt das vor.
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