Um ein Angebot für Sie erstellen zu können, benötige ich verschiedene Angaben von Ihnen. Das können Sie telefonisch oder bei mir im Büro erledigen. Sie können aber auch alles notwendige in den entsprechenden Fragebogen eintragen und mir senden. Manche Fragen erscheinen merkwürdig, aber es gibt eben Anbieter, welche genau darauf u.U. einen Nachlaß gewähren. Z.B. die Frage nach der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft
Bei einem Unfall sind die Mitfahrer durch die Haftpflichtversicherung abgesichert. Das gilt aber nicht für den Fahrer. Mit dem Baustein "Fahrerschutz" (oder vergleichbare Bezeichnung) werden Sie als Fahrer so gestellt, als wären Sie ein Mitfahrer und sind entsprechend abgesichert
Wenn es zum Verlust oder Totalschaden des Fahrzeuges kommt, dann bekommen Sie bei einfachen Standardtarife nur bis maximal sechs Monate nach dem Kauf den vollen Kaufpreis entschädigt. Wenn also z.B. ein teures Auto nach sieben Monaten einen Totalschaden erleidet, dann würde nur noch der erheblich niedrigere Zeitwert entschädigt. Je nach Tarif und Versicherer kann diser Zeitraum bis auf 36 Monate ausgedehnt werden. Das kann im Schadenfall sehr viel Geld ausmachen.
Verpflichtend ist die Kfz-Haftpflichtversicherung
Bei einfachen Tarifen sind bei Wildunfällen nur Tiere versichert, die im Bundesjagdgesetz stehen. Das sollten Sie unbedingt vermeiden. Zum einen sind einige Tierzusammenstöße dann nicht versichert, zum anderen haben Sie eine Diskussion mit dem Versicherer, was für ein Tier es denn war. Gute Bedingungen enthalten die Klausel "Tiere jeglicher Art". Das vermeidet Probleme im Schadenfall.
Neuwerkstraße 50, 99084 Erfurt, Telefon 0361 - 430 364 70 , info@versicherungsfachgeschaeft.de