Privathaftpflicht

Privathaftpflichtversicherung


Bei Haftpflichtversicherungen geht es darum, daß Sie einen von Ihnen verursachten Schaden möglicherweise ersetzen müssen. Nämlich dann, wenn Sie den Schaden schuldhaft verursacht haben. So steht es sinngemäß im § 823 des BGB. Eine Haftung setzt also Ihre Schuld voraus, deshalb heißt es Verschuldenshaftung. Das gilt aber nicht immer. Es gibt auch noch die Gefährungshaftung. Dabei müssen Sie gar nicht schuld sein, sie haften allein aus dem Besitz bestimmter Dinge. Das ist z.B. bei privaten Öltanks so, aber auch bei Hundehaltern und einigen anderen Sachverhalten. Zwar ist die Gefährungshaftung nach den Gesetzen meist begrenzt, dennoch kann sie Ihnen ein großes Loch in den Geldbeutel reißen oder Sie sogar ruinieren.


Bei der Haftpflichtversicherung sind in der einfachsten Form Schäden nach § 823 BGB versichert. Es gibt aber eine ganze Reihe Situationen, wo Sie zwar nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht haftbar zu machen sind, aber Sie möglicherweise auch nicht wollen, daß der Geschädigte auf dem Schaden sitzen bleibt.

Da ist z.B. der Gefälligkeitsschaden (Sie helfen einem Freund beim Umzug und im Treppenhaus fällt Ihnen dessen teurer Fernseher runter) oder das Thema nicht deliktfähige Kinder.

Kinder unter sieben Jahre sind deliktunfähig, das heißt sie können nicht haftbar gemacht werden. Und wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, dann bleibt der Nachbar auf dem Schaden an seinem Auto sitzen, wenn Ihr Kind den Lack mit einem Stein bearbeitet hatte. Nicht gut für das nachbarschaftliche Verhältnis.


Und was ist eigentlich, wenn Sie selbst von jemandem geschädigt werden und derjenige weder Geld noch Versicherung hat? Auch da kann Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung unter bestimmten Voraussetzungen einspringen.

  • Was ist eigentlich versichert?

    Grundlage ist der § 823 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Etwas vereinfacht ausgedrückt steht da, wer jemand anderen schädigt, sei es dessen Eigentum, Vermögen oder die Person selbst, ist zum Schadenersatz verpflichtet. Und zwar dann wenn man Schuld ist. In so einem Fall übernimmt die Privathaftpflicht drei Aufgaben:


    • sie prüft, notfalls vor Gericht auf Kosten der Versicherung, ob Sieüberhaupt haftbar sind
    • sie wehrt unberechtigte Ansprüche, notfalls vor Gericht, ab
    • sie bezahlt berechtigte Forderungen

  • Was wird bezahlt?

    Grundsätzlich wird der entstandene Schaden bezahlt, also den Zeitwert den die Sache gerade hatte. Das kann in der Praxis immer wieder zu Problemen führen. Manche Tarife leisten deshalb bis zu einer bestimmten Höhe und auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers auf der Basis des Neupreises. Damit soll z.B. für Frieden unter Nachbarn gesorgt werden. Aus dem gleichen Grund rate ich auch bei einem Leitungswasserschaden, den der Nachbar obendrüber verursacht hat, zunächst die eigene Hausrat oder Gebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen. Die zahlen nämlich auf Neupreisbasis und holen sich ggf. die Differenz bei der Haftpflicht des Verursachers wieder.

  • Gibt es Erweiterungen?

    Über den reinen Schutz nach § 823 BGB gibt es eine ganze Reihe von möglichen Erweiterungen. Gefälligkeitsschäden, Deliktunfähigkeit, Forderungsausfall um nur einge zu nennen. DieLsite ist lang und was Sie konkret benötigen kann man nur in einer Beratung wirklich klären. Auch nebenberufliche Tätigkeiten können darüber versichert werden.

  • Was sind Gefälligkeitsschäden?

    Eigentlich ist in der Privathaftpflichtversicherung nur das versichert, was der Gesetzgeber vorscheibt, wofür Sie also gesetzlich haftbar zu machen sind. Wenn Sie also z.B. einem Freund beim Umzug helfen und Ihnen fällt im Treppenhaus der teure Fernseher runter – dann waren Sie dem Freund gefällig und der Gesetzgeber sieht das als Eigenschaden des Freundes. Die Folge ist, Sie haften nicht. Das wird aber dem Freund nicht gefallen und Ihre Beziehung belasten. In vielen Tarifen können Sie deshalb Gefälligkeitsschäden versichern.

  • Was bedeutet Deliktunfähigkeit?

    Deliktfähigkeit bedeutet, daß man einem anderen für angerichtet Schäden haftbar ist. Es gibt aber eine ganze Reihe von Ausnahmen. So sind z.B. Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres deliktunfähig, das heißt sie können nicht haftbar gemacht werden. Und wenn den Eltern keine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann, dann bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen.

  • Was heißt Forderungsausfalldeckung?

    Für solche Fälle gibt es den Baustein Forderungsausfalldeckung. In dem Fall wird so getan, als ob derjenige, der Sie geschädigt hat, bei Ihrer eigenen Versicherung versichert wäre. Das heißt, Ihre eigene Versicherung zahlt Ihnen so, als wenn der andere versichert wäre. Allerdings gibt es meisten einige Voraussetzungen. So müssen Sie häufig einen rechtskräftigen Titel haben, Sie müssen also den anderen auf Schadenersatz verklagt haben und ein rechtsgültiges Urteil haben. Dann wird oft noch mindestens ein erfolgloser Vollstreckungsversuch durch einen Gerichtsvollzieher verlangt. Deshalb haben gute Tarife noch einen Art Mini-Rechtsschutzversicherung eingeschlossen, damit können Sie diese Verfahren dann auch bezahlen. Wenn Sie das Urteil und den Vollstreckungsversuch haben, dann zahlt Ihre eigene Versicherung an Sie.

    Außerdem existieren häufig Mindestschadenhöhen damit nicht Bagatellschäden bezahlt werden müssen. Aber bei einem großen Schaden kann dieser Baustein viel für sie bedeuten. Um das alte Sprichwort zu bemühen: in diesem Fall kann man einem nackten Mann in die Tasche greifen.


  • Kann man berufliche Tätigkeiten in die Privathaftpflicht einschließen?
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  • Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

    Sehr alte Verträge enthalten noch 3.000.000.-- €. Das wird heute als unzureichend angesehen. Standard heute sind mindestens 10.000.000..-- €, in vielen Tarifen auch bis 50.000.000.-- € Da derartige Großschäden nur sehr selten vorkommen, können Versicherungen diese hohen Summen zu niedrigen Beiträgen anbieten. Im Extremfall können solche Summen aber durchaus erreicht werden, wenn z.B. durch die unachtsam weggeworfene Zigarette ein Baumarkt abbrennt oder mehrere Menschen lebenslange Körperschäden erleiden.

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