Altersvorsorge

Altersvorsorge

Seit 2005 gibt es das 3-Schichten-Modell in der Altersversorgung

Altersversorgung bedeutet ein Risiko zu minimieren.  Nämlich das Risiko 


" Ich bin noch da... ... und mein Geld ist schon weg ".


Es gibt zahlreiche Formen für den eigenen Ruhestand vorzusorgen:

Immobilien, Banksparpläne, Aktien und vieles mehr.  Wir sind das VersicherungsFachgeschäft und wir vermitteln Versicherungen. Denn Versicherungen können etwas, was niemand anderes kann.

Sie garantieren Ihnen eine lebenslange Rente in kalkulierbarer Höhe, egal wie alt Sie werden. Wer spekulieren will, soll das tun. Wer Sicherheit möchte kommt zum VersicherungsFachgeschäft

Wir informieren Sie, wir beraten Sie und wir verschaffen Ihnen den notwendigen Schutz fürs Alter.


Altesrvorsorge besteht aus drei Schichten, der Basis-Versorgung, der Zusatz-Versorgung und der Kapitalanlageprodukte bietet jedem die Möglichkeit flexibel Versicherungs- bzw. Anlageprodukte auszuwählen, um die eigene Rentenlücke zu schließen.


Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge entstand im Jahr 2005 mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) und löste das bis dahin geltende 3-Säulen-Modell ab. Neu war die Sichtweise an Hand der jeweiligen Besteuerung.


Schicht 1: Basisvorsorge

In der 1. Schicht finden sich die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, die landwirtschaftlichen Alterskassen und die Beamtenversorgung. Ebenfalls zur 1. Schicht gehört die private Basisrentenversicherung, auch als Rürup Rente bekannt. Bei allen Vorsorgearten der 1. Schicht gilt, dass sie nicht als Einmalleistung (ein großer Gesamtbetrag) ausgezahlt werden können, sondern nur als Rente. Zudem lassen sie sich nicht beleihen, kündigen oder vererben. Einmal eingezahltes Kapital kann im Normalfall nicht mehr aus den Verträgen entnommen werden.


Schicht 2: Staatlich geförderte Vorsorge

Zur 2. Schicht der Altersvorsorge gehören staatlich geförderte Zusatzversorgung, die betriebliche Altersvorsorge und die Riester Rente. Beide Vorsorgeformen sind während der Ansparphase steuerbegünstigt. Die Auszahlungen aus den abgeschlossenen Verträgen müssen voll versteuert werden. Dafür können, anders als in der 1. Schicht, Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung als Einmalleistung ausgezahlt werden. Bei Riester Renten können Sie immerhin 30% des vorhandenen Kapitals in einer Summe erhalten, ohne dass die staatliche Förderung zurückgezahlt werden muss.


Schicht 3: Private Vorsorge

Zur 3. Schicht der Altersvorsorge gehören alle Vorsorgeverträge, für die es in der Ansparphase keine staatliche Förderung gibt, wie private Kapitalanlagen. Ihren Sparbetrag zahlen Sie aus bereits versteuertem Einkommen, dafür ist die Auszahlung in der Rentenphase steuerbegünstigt. Das Sparguthaben kann in der Regel jederzeit entnommen werden. Die Vertragsgestaltung ist sehr flexibel. Zu dieser Schicht gehören sowohl Lebens- und Rentenversicherungen, als auch Geldanlagen in Wertpapiere, Investmentfonds, sowie alle weiteren Produkte, die zur Altersvorsorge genutzt werden können.  

Herausforderung

Die Herausforderung besteht darin, den für Sie richtigen Mix zu finden. Nicht einfach in Zeiten von Niedrigzinsen. Aber entscheidend ist eine gründliche Analyse Ihrer Wünsche. Renditeerwartungen müssen mit Sicherheitsbedürfnis abgestimmt werden. Garantien sind möglich, kosten aber Geld. Und staatliche Förderungen sollten Sie nicht liegen lassen.

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