Folgeereignistheorie oder Kausaltheorie – was bedeutet das?
Eine Rechtsschutzversicherung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Zum Beispiel Arbeitsrechtsschutz, Vertragsrechtschutz oder Schadenersatzrechtsschutz.
Und genau beim Schadenersatzrechtsschutz gibt einen wichtigen Unterschied, der kann viel Geld bedeuteten.
Bei jeder Versicherung ist es so, daß der Schadenszeitpunkt für den Versicherungsschutz entscheidend ist. Liegt er vor Vertragsbeginn oder innerhalb einer Wartezeit hat man keinen Schutz. Es ist also ganz entscheidend, wie der Versicherer den Schadenzeitpunkt definiert. Am besten sieht man das an einem Beispiel.
Sie haben sich vor einem Jahr bei einem Fahrradgeschäft ein neues Fahrrad gekauft. Ein halbes Jahr später schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab, diese beinhaltet auch den Baustein Schadenersatzrechtsschutz. Ein dreiviertel Jahr nach dem Kauf bricht während der Fahrt ein Bauteil und Sie verletzen sich schwer. Es stellt sich heraus, daß der Bruch eindeutig auf einen Materialfehler zurückzuführen ist. Damit haben Sie grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller.
Allerdings müssen Sie den u.U. auch vor Gericht durchsetzen. Und jetzt kommt es darauf an, wie Ihr Rechtsschutzversicherer die Sache sieht. Wenn die Gesellschaft nach der Kausalitätstheorie reguliert, dann wird der Kaufzeitpunkt als Ursache gesehen. Da dieser aber vor dem Vertragsbeginn lag, wird es keine Deckungszusage geben.
Bessere Tarife regulieren nach der Folgeereignistheorie. Dabei wird nicht das Kaufdatum sondern der Augenblick des Materialbruchs als Schadenszeitpunkt gesehen. Und in diesem Fall hilft Ihnen die Rechtschutzversicherung Ihre Ansprüche durchzusetzen.
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