Sowohl in der Hausratversicherung als auch bei der Gebäudeversicherung liest man häufig den Begriff „Unterversicherungsverzicht“. Leider gaukelt der oft eine trügerische Sicherheit vor.
Bei einer Hausratversicherung wird ein bestimmter Versicherungswert versichert. Dieser sollte möglichst genau ermittelt werden, damit es zu keiner Unterversicherung kommt. Was bedeutet eigentlich Unterversicherung?
Ein Kunde besitzt Hausrat im Wert von 100.000.-- €. Aus verschiedenen Gründen (Prämie sparen, falsche Wertermittlung) gibt er aber im Antrag nur eine Versicherungssumme von 50.000.-- € an, also genau 50% des eigentlichen Wertes.
In einem Schadenfall besteht nun eine Unterversicherung. Das bedeutet, wenn z.B. nach einem Leitungswasserschaden Möbel und Einrichtung im Wert von 10.000.-- € beschädigt wären, dann würde der Versicherer nur 50% bezahlen, also 5.000.-- €.
Genau hier setzt der Unterversicherungsverzicht an. Wenn man bei der Wertermittlung bestimmte Regeln einhält, meist einen Eurowert je m², dann sagt der Versicherer:
„man verzichtet auf die Einrede der Unterversicherung im Schadenfall“. Genau genommen besteht die Unterversicherung immer noch, aber der Versicherer wird sich nicht darauf berufen und in diesem Beispiel die vollen 10.000.-- € bezahlen. Üblich sind z.B. Werte zwischen 600.-- € und 800.--€ je m². Das Problem bei der Methode aber ist, daß man immer noch nicht weiß, ob die Versicherungssumme paßt. Wenn der tatsächliche Hausrat viel weniger wert ist, dann ist die Prämie zu hoch. Ist der Wert deutlich höher, dann bekommt man im schlimmsten Fall viel zu wenig. Denn die Obergrenze ist in jedem Fall die vereinbarte Versicherungssumme.
Und das bedeutet, daß einem genau in dem schlimmsten Fall das benötigte Geld fehlt. Nach einem Brand mit Totalverlust würden in diesem Beispiel trotz Unterversicherungsverzicht nur 50.000.-- € ausgezahlt werden, also gerade mal die Hälfte.
Unter Downloads können Sie sich eine einfach Hilfe zur richtigen Wertermittlung für Hausratversicherungen herunterladen. Denken Sie daran auch den Inhalt Ihrer Möbel zu erfassen und zwar mit den Preisen, die Sie für die Neubeschaffung zahlen müssen.
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