Wenn Selbständige berufsunfähig werden, dann stellt sich manchmal die Frage der Umorganisation. Das bedeutet, daß die Versicherung verlangen kann, daß man den eigenen Betrieb so umorganisiert, daß nur noch unwesentliche Einkommenseinbußen hat. In diesem Fall könnte die Renten verweigert werden. Zwar geht das auch nicht ganz so einfach, aber besser ist es, wenn die Diskussion erst gar nicht aufkommt. Für rechtswissenschaftliche und wirtschaftswissenschaftliche Berufe gibt es da eine gute Möglichkeit. Die Deutsche Anwalt- und Notarversicherung (DANV) verzichtet im Premiumtarif komplett auf die Überprüfung einer möglichen Umorganisation.
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