Es gibt üblicherweise zwei Verweisungsarten. Verweisung bedeutet generell, daß einen die Versicherung im Fall der Berufsunfähigkeit auf eine andere Tätigkeit verweisen kann und somit keine Leistung erbringen muß.
Bei der abstrakten Verweisung könnte der Versicherer sagen, man hat zwar keinen anderen Job, aber man könnte ja theoretisch. Diese Art kommt in guten Tarifen nicht mehr vor. Allerdings wären auch die Hürden für die Versicherung ziemlich hoch, das wirklich durchzusetzen.
Etwas anders sieht es bei der konkreten Verweisung aus. Diese bedeutet, der Kunde hat schon einen neuen Beruf bzw. Tätigkeit und verdient damit Geld. Und zwar einen Beruf der seiner Lebensstellung entspricht und in etwa dasselbe Einkommen bringt.
Die DANV verzichtet auf die Verweisung sogar in diesem Fall. Ist ein Anwalt z.B. berufsunfähig weil er aus psychischen Gründen nicht mehr mit Mandaten kann, so würde er die Leistung auch dann bekommen, wenn er fortan als Gutachter tätig wäre.
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